Ist im Klausurfall die Schenkung wegen groben Undanks zu prüfen, so muss vor der Prüfung eines ausreichenden Widerrufsgrunds sauber dargelegt werden welche Anforderungen an die Widerrufserklärung gemäß § 531 Abs. 1 zu stellen sind. Gerade dieser Aspekt wird in Klausuren regelmäßig nicht ausreichend angesprochen. So verlierst Du jedoch bloß unnötig Punkte.
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